Teilnahmebedingungen: Orlando-Magic-Reise-Vor-Ort-Gewinnspiel

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 149, 53227 Bonn, Amtsgericht Bonn HRB 5919, Sitz der Gesellschaft Bonn, USt-IdNr. DE 122265872, E-Mail: info@telekom.de, Telefon: +49 228 181-0, veranstaltet.

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für das geplante Vor-Ort-Gewinnspiel im Rahmen der Orlando Magic Aktivierungen an der LANXESS Arena in Köln und im Pineapple Park in München. Das Gewinnspiel ist von dem separaten MagentaSport-Social-Media-Gewinnspiel sowie von möglichen redaktionellen Gewinnspielen über Medienpartner zu unterscheiden.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Mitarbeiter des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie alle an der Konzeption, Organisation und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Firmen und Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie mit ihnen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

4. Gewinne

Verlost wird eine Reise für zwei Personen nach Orlando, Florida. Die Reise umfasst eine sechstägige Erlebnisreise inklusive Hotelunterbringung, Mietwagen, Direktflug zwischen Deutschland und Orlando, zwei Premium-Tickets für den Season Opener der Orlando Magic zur neuen NBA Saison 2026/27 sowie exklusive Orlando-Magic-Erlebnisse mit einem Blick hinter die Kulissen. Die Reise ist voraussichtlich für den Zeitraum Ende Oktober beziehungsweise Anfang November vorgesehen. Die verbindlichen Reisedaten sowie die konkrete Ausgestaltung von Flug, Hotel und Programm werden der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner im Rahmen der Gewinnabwicklung mitgeteilt.

Optionale Zusatzleistungen, beispielsweise Verlängerungsnächte, Mietwagen, Freizeit- und Erlebnisangebote, Reiseversicherungen oder weitere individuelle Leistungen, können vorbehaltlich Verfügbarkeit privat hinzugebucht werden. Sie sind nicht Bestandteil des Gewinns und müssen vollständig von der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner und der Begleitperson selbst bezahlt werden. Die An- und Abreise zwischen dem Wohnort und dem Abflughafen in Deutschland ist von der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner selbst zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Kosten für erforderliche Reisevorbereitungen (z.B. Impfungen) oder Einreiseformalitäten (siehe Ziffer 8) werden nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls für alle sonstigen Ausgaben, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Gewinns genannt sind. Eine Barauszahlung, ein Umtausch, eine Übertragung auf Dritte oder ein Verkauf des Gewinns sind ausgeschlossen.

5. Wie erfolgt die Teilnahme

Das Gewinnspiel findet im Rahmen der Vor-Ort-Aktivierungen am 27.08.2026 im Umfeld der LANXESS Arena in Köln sowie am 28.08.2026 im Pineapple Park in München statt. Die Teilnahme ist ausschließlich vor Ort während der jeweils kommunizierten Aktivierungszeiten möglich. Die konkreten Teilnahmezeiten und Flächen können aus organisatorischen Gründen angepasst werden.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss die teilnehmende Person vor Ort an dem vorgesehenen Arcade-Game beziehungsweise Speed-Dribbler teilnehmen und die für die Gewinnspielabwicklung erforderlichen Kontaktdaten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Es qualifizieren sich pro Standort die jeweils zehn besten Teilnehmenden für einen Lostopf. Aus den qualifizierten Personen beider Standorte wird anschließend eine volljährige Gewinnerin beziehungsweise ein volljähriger Gewinner ausgelost. Bei Gleichständen, technischen Störungen oder sonstigen organisatorischen Besonderheiten behält sich der Veranstalter eine sachgerechte Entscheidung über die Wertung vor.

6. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Insbesondere erklären sich die Teilnehmer für den Gewinnfall damit einverstanden, namentlich als Gewinnerin beziehungsweise Gewinner auf der eigenen Website beziehungsweise den Social-Media-Auftritten der Telekom Deutschland GmbH, ihrer Marken sowie des Konzerns Deutsche Telekom AG veröffentlicht werden darf, soweit dies rechtlich zulässig ist und für die Kommunikation des Gewinnspiels erforderlich ist.

7. Gewinnermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinnermittlung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Vor-Ort-Aktivierungen unter allen fristgerechten und gültigen Teilnahmen beziehungsweise unter den qualifizierten Personen aus dem Lostopf. Die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner wird über die im Rahmen der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt und zur Übermittlung der für die Gewinn- und Reiseabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sowie der erforderlichen Daten der Begleitperson aufgefordert. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine vollständige Rückmeldung oder kann die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner nicht erreicht werden, kann der Gewinnanspruch entfallen und ein/e Ersatzgewinner/in bestimmt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Gewinnübermittlung

Die Gewinn- und Reiseabwicklung erfolgt durch die JSMD Event GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München, in Abstimmung mit der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner. Für die im Gewinn enthaltene Reise ist die JSMD Event GmbH verantwortlicher Reiseveranstalter gemäß §§ 651a ff. BGB. Bei den von der JSMD Event GmbH erbrachten Leistungen handelt es sich um Fremdleistungen eines Drittanbieters; die Telekom Deutschland ist weder Reiseveranstalter noch haftet sie für deren ordnungsgemäße Erbringung. Die Verantwortung und Haftung für die Reise liegt ausschließlich bei der JSMD Event GmbH.

Die Reise muss in Deutschland beginnen und enden. Die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner und die Begleitperson müssen die erforderlichen Daten vollständig und fristgerecht bereitstellen; die Reiseunterlagen werden in der Regel per E-Mail übermittelt. Nach aktuellem Stand müssen die für die Reiseabwicklung erforderlichen Gewinnerdaten bis spätestens vier Wochen vor Start der Gewinnspielreise vorliegen.

Die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner und die Begleitperson sind selbst dafür verantwortlich, die Einreisevoraussetzungen für die USA zu erfüllen und die erforderlichen Dokumente, insbesondere einen gültigen Reisepass sowie gegebenenfalls eine ESTA-Genehmigung oder ein Visum, rechtzeitig vorzuhalten. Etwaige Kosten infolge Nichteinhaltung (z. B. Rückbeförderung) trägt die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner. Kann die Reise im vorgegebenen Zeitraum nicht angetreten werden, entfällt der Gewinnanspruch; ein Anspruch auf Ersatz, Auszahlung oder Entschädigung besteht nicht.

9. Versicherungen / Sicherheitshinweise

Die Telekom Deutschland schließt für die Gewinnerin beziehungsweise den Gewinner und die Begleitperson keine Reiseversicherungen ab. Die Telekom empfiehlt, eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Auslandskranken-, Unfall- und Gepäckversicherung) zu sorgen. Die für die Reise geltenden Sicherheitshinweise sind den Reiseunterlagen und etwaigen Anweisungen vor Ort zu entnehmen. Diese sind zwingend zu beachten. Für Gefährdungslagen, Kosten und Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise verursacht werden, haftet die Telekom Deutschland nicht.

10. Ausschluss von Teilnehmern

Die Telekom Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer mit falschen oder unvollständigen Angaben, bei Verdacht auf Manipulation, bei Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, bei Mehrfachteilnahmen oder bei sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt auch, wenn die Durchführung des Gewinnspiels oder die Chancengleichheit anderer Teilnehmender beeinträchtigt wird.

11. Änderungen und Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter kann den Gewinn gegen einen nach eigenem Ermessen gleichwertigen Ersatz austauschen, sofern dies aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und der wesentliche Charakter des Gewinns erhalten bleibt.

12. Anerkennung der Datenschutzbestimmungen

Die im Rahmen der Teilnahme und Gewinnabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Gewinnerbenachrichtigung und zur Reiseabwicklung verarbeitet. Im Gewinnfall werden die erforderlichen Daten der Gewinnerin beziehungsweise des Gewinners und der Begleitperson an die JSMD Event GmbH übermittelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Es gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der Telekom Deutschland GmbH: https://www.telekom.de/datenschutzhinweise/download/000.pdf